unsplash-image-n8H0vAfGceM.jpg

Kosten.

Ich bin Wahlarzt und stelle für meine Leistung eine Honorarnote, welche Sie zuerst begleichen müssen und dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können.

Sie bekommen in der Regel 80% des Tarifes eines Kassenvertragsarztes rückerstattet. Dies bedeutet leider nicht, daß Sie 80% meiner Honorarnote zurückbekommen. Sollten Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben, können Sie den Differenzbetrag dort einfordern.