Kosten.
Ich bin Wahlarzt und stelle für meine Leistung eine Honorarnote, welche Sie zuerst begleichen müssen und dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können.
Sie bekommen in der Regel 80% des Tarifes eines Kassenvertragsarztes rückerstattet. Dies bedeutet leider nicht, daß Sie 80% meiner Honorarnote zurückbekommen. Sollten Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben, können Sie den Differenzbetrag dort einfordern.